Satzung Verein zur Förderung von Eigenarbeit e.V.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen „Verein zur Förderung von Eigenarbeit“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält der oben genannte 2. Vereinsname den Zusatz „e.V.“. 3. Sitz des Vereins ist München. 4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins … Satzung Verein zur Förderung von Eigenarbeit e.V. weiterlesen