Ethik-Richtlinie

Stand: 29.01.2024

Diese Ethik-Richtlinie bildet das Fundament für eine ethische und verantwortungsvolle Fundraisingpraxis des Vereines zur Förderung von Eigenarbeit sowie für respektvolle und wertschätzende Kommunikationsstandards im Fundraising.
Ziel dieser Ethik-Richtlinie ist es, all unseren am Fundraising beteiligten Mitarbeiter:innen verbindliche Regeln und Standards an die Hand zu geben, die ihnen Orientierung und Sicherheit im Umgang mit (potenziellen) Förder:innen geben. Die vorliegenden Ethik-Regeln sollen dazu beitragen, die positiven Aspekte unserer gelebten Organisationskultur zu stärken und persönliche Beziehungen auf professioneller Ebene zu festigen.
In Anlehnung an die „Grundregeln für eine gute, ethische Fundraisingpraxis“ vom 26.04.2013 sowie die „Charta der Spenderrechte“ vom 20.04.2012 des Deutschen Fundraising Verbandes wurde diese Richtlinie entwickelt und auf die individuellen Rahmenbedingungen des Vereines zur Förderung von Eigenarbeit hin angepasst und ergänzt.
Da die folgenden Grundsätze vorrangig für sämtliche Zuwendungsformen – Spender:innen, Großförder:innen, Erblasser:innen, Unternehmenskooperationen oder Sponsorings usw. – gültig sind, werden diese zur Vereinfachung zusammenfassend als „Förder:innen“ bezeichnet.

I Allgemeine Ethische Grundsätze & Verhaltensregeln

Die Würde und der Schutz jedes menschlichen Lebens (s. Ziff. 1.2), bildet die Grundlage all unserer Entscheidungen und Aktivitäten. Sämtliche Handlungen geschehen vor dem Hintergrund der geltenden Regeln und Gesetze und werden von gemeinwohlorientiertem Wirken geleitet.
Wir verpflichten uns zur Einhaltung ethischer Standards und somit zur Einhaltung von Grundsätzen und Werten, die von der Mehrheit als solide Grundlage für das Gemeinwohl anerkannt werden. Zu diesen Grundsätzen und Werten im Fundraising gehören für das HEi u.a. Integrität und Ehrlichkeit, Respekt und Toleranz, Fairness und Gerechtigkeit, Transparenz und Offenlegung, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung, Privatsphäre und Informationsschutz sowie Reflektion und Weiterentwicklung.
Die in dieser Richtlinie aufgeführten Grundsätze und Regeln sind bindend für all unsere im Fundraising aktiven Mitarbeiter:innen sowie für Personen, die im Namen des Vereines zur Förderung von Eigenarbeit auftreten oder handeln.

1 Integrität & Ehrlichkeit

Der Verein zur Förderung von Eigenarbeit bemüht sich im Fundraising stets integer, wahrhaftig und ehrlich zu sein. Die Handlungen der tatsächlichen Arbeitspraxis stimmen weitestgehend mit unseren Idealen und Werten überein.
Wir schaffen Voraussetzungen dafür, Befangenheit und Interessenkonflikte aller für den Verein zur Förderung von Eigenarbeit handelnden Personen zu verhindern und setzen uns dafür ein, dass unsere Beziehungen zu potenziellen und bestehenden Förder:innen nicht für private und satzungsfremde Zwecke ausgenutzt werden.
Ebenso stellen wir im Sinne einer Vorteilsannahme bzw. -Gewährung sicher, dass wir zu keiner Zeit von irgendjemandem Vorteile für unser Tun oder Unterlassen fordern, versprechen lassen oder annehmen. Ebenso erwarten wir, dass Anderen solche Vorteile nicht versprochen oder gewährt werden.

Alle Handlungen und Entscheidungen vollziehen wir vor dem Hintergrund eines respektvollen und toleranten Miteinanders. Diskriminierendes und missbräuchliches Verhalten – sei es in mündlicher oder schriftlicher Form – aufgrund von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder
Weltanschauung, körperlicher Beeinträchtigung, Alter oder sexueller Orientierung und Identität ist untersagt und wird geahndet. Von all unseren Mitarbeitenden erwarten wir eine respektvolle, gewaltfreie und geschlechtergerechte Ausdrucksweise.
Wir pflegen einen offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch mit anderen Organisationen auch über den nationalen Rahmen hinaus.

Mit Bezug auf Personen, Dienstleister:innen und andere Organisationen unterlassen wir jedes unethische Verhalten, insbesondere in der Werbung. Als unethisch wird in erster Linie übermäßige Emotionalisierung, Irreführung, Beleidigung, Verleumdung, Denunziation oder anderweitig herabsetzendes Verhalten gegenüber Dritten verstanden.
Trotz notwendiger Zieldefinition des Fundraising üben wir keinen unverhältnismäßigen Druck auf die tätigen Fundraiser:innen aus, da andernfalls ethische Standards zur Einwerbung von Geldern missachtet werden könnten. Dienstleister:innen, die im Namen des HEi auftreten, verpflichten sich, diese Regeln gegenüber ihren Mitarbeiter:innen ebenfalls einzuhalten.
Insbesondere sind Vorkehrungen zu treffen, die verhindern, dass arbeitsrechtliche Regelungen wie Mindestlohn und andere unterlaufen werden.

Wir verpflichten uns zur Offenlegung von wahrhaften, zeitnahen, sachgerechten, umfassenden und konkreten Informationen über die Ziele, Tätigkeiten und Entscheidungen des HEi sowie über die verantwortlichen und handelnden Personen. Diese Vorgehensweise hilft dabei, die Arbeit des HEi für die Öffentlichkeit sowie für Förder:innen nachvollziehbar zu machen und so Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu stärken.
Zur Wahrung unserer Transparenz erklären wir jährlich unsere Mittelherkunft und -Verwendung in Form eines öffentlich zugänglichen Jahres- bzw. Finanzberichts.

Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potenzieller und bestehender Förder:innen. Unangemessenen Druck auf ihre Entscheidungen wird unterlassen.
Gegenüber Förder:innen, Dienstleister:innen oder Mitarbeiter:innen gehen wir keine Verpflichtungen ein, die unser Handeln in unangemessener Weise determinieren.

6 Privatsphäre & Informationsschutz

Wir schützen sämtliche persönlichen Informationen aller Beteiligten und respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben – insbesondere von potenziellen und bestehenden Förder:innen – zum Schutz ihrer Privatsphäre.
Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und einen umfangreichen Schutz persönlicher Informationen.

7 Reflektion & Weiterentwicklung

Zur Sicherung und Verbesserung unserer Arbeitsqualität geben wir allen haupt- und ehrenamtlichen Fundraising-Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, ihre professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aufzubauen bzw. zu erweitern.

Vor dem Hintergrund der o.g. ethischen Grundsätze und Verhaltensregeln praktizieren wir unser Fundraising und begegnen unseren potenziellen und bestehenden Förder:innen.

1 Freie Entscheidung

Es obliegt der vollständigen freien Entscheidung der Förder:innen, wem und welchen Zwecken, wie, wann und in welcher Höhe sie ihre Zuwendungen geben. Ihre Entscheidungen dürfen nicht durch unangemessenen direkten oder indirekten – moralischen oder sozialen – Druck beeinflusst werden.
Im Zuge von potenziellen Großspenden kann es daher hilfreich sein, Gespräche mit Förder:innen grundsätzlich zu zweit zu führen, um die Neutralität aller Beteiligten sicherzustellen.

2 Zweckbestimmung

Bei manchen Zuwendungen – insbesondere Großspenden – sind Zweckbindungen erwünscht. Sobald eine Zuwendung mit einer satzungsgemäßen Zweckbestimmung versehen ist, ist diese für den Verein zur Förderung von Eigenarbeit bindend. Es sollte beachtet werden, die Auslegung einer Zweckbestimmung nicht zu eng zu fassen, damit eine Erfüllung der Bestimmung sichergestellt werden kann.
Sollte die Einhaltung einer Zweckbestimmung nicht realisiert werden können, sind wir dazu verpflichtet, Förder:innen hierüber schnellstmöglich zu informieren.
In diesem Fall haben Förder:innen das Recht,
● die Zuwendung zurückzufordern,
● die Zweckbestimmung in Rücksprache mit dem HEi anzupassen oder aufzuheben
● oder die Zuwendung in Form einer Weiterleitung einer anderen Organisation zukommen zu lassen.

3 Wahrhafte Information

Förder:innen haben Anspruch auf wahrheitsgemäße, möglichst umfassende und zeitnahe Informationen über unsere Arbeit und deren Ergebnisse. Diese werden im jährlichen Tätigkeits- und Finanzbericht veröffentlicht.

4 Transparente Rechnungslegung

Förder:innen haben Anspruch auf die Einsicht in die Satzung sowie den aktuellen Tätigkeits- und Finanzbericht. Dieser wird unaufgefordert öffentlich, mindestens aber auf Anfrage zugänglich gemacht, spätestens 12 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres.
Die im Finanzbericht darzustellende Rechnungslegung muss vollständig und nachvollziehbar sein.
Wir verpflichten uns zu einer effektiven und effizienten Mittelverwendung und zur Erfassung und Kontrolle der Wirkungen der eingesetzten Mittel.

5 Informationen über die Organisation und ihre Organe

Förder:innen haben Anspruch auf Informationen über die Organisationsstruktur (Satzung, Organigramm, ggf. Leitbild) und die verantwortlichen Personen – insbesondere die Geschäftsführung, den Vorstand und die Aufsichtsorgane. Diese Informationen werden von uns veröffentlicht bzw. auf Anfrage zugänglich gemacht.

6 Transparenz der Vergütung

Förder:innen haben Anspruch darauf, zu erfahren, nach welchem Modell unsere Fundraiser:innen bzw. diejenigen die als Dienstleister:in auftragsgemäß entsprechend tätig werden, vergütet werden.

7 Umgang mit Spenderdaten

Erfolgreiches Fundraising ist ohne eine solide Datenbank über potenzielle und bestehende Förder:innen kaum möglich. Jedoch ist der Umgang mit personenbezogenen Daten sensibel. Den rechtlichen Rahmen für die Datenspeicherung bildet dabei die Europäische DSGVO. Entscheidend ist,
dass sich die Speicherung persönlicher Gesprächsinhalte mit der Vorgabe der Datensparsamkeit vereinbaren lässt. Bei der Speicherung von personenbezogenen Daten sollte daher immer abgewogen werden, welche Informationen für unsere Aktivitäten tatsächlich relevant sind.
Förder:innen haben jederzeit Anspruch darauf, zu erfahren, aus welcher Quelle ihre Kontaktdaten stammen, was über sie in unseren Datenbanken gespeichert ist und wie diese Informationen intern verwendet werden. Im Zweifelsfall sind wir verpflichtet, diese Dokumentation offenzulegen.
Förder:innen haben außerdem das Recht, dass Datensicherheit und Datenschutz in der Organisation gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden.
Zum Schutz ihrer Privatsphäre können sich Förder:innen auf das „Recht auf Vergessenwerden“ berufen. Sperrvermerke müssen von uns entsprechend den rechtlichen Vorgaben dokumentiert und befolgt werden.

8 Umgang mit Anliegen und Beschwerden

Förder:innen haben jederzeit Anspruch darauf, dass ihre Anliegen und Beschwerden in Bezug auf unsere Arbeit sorgfältig bearbeitet werden und sie in angemessener Zeit Auskunft erhalten.

Wir behalten uns vor, die Eignung und die Quellen von Zuwendungen individuell zu beurteilen. Eine Eignung ergibt sich durch die Definition grundsätzlicher Branchenausschlüsse (s. Ziff. 3.1) oder durch eine Überprüfung der Förder:innen (s. Ziff. 3.2). Grundsätzlich nehmen wir keine Zuwendungen entgegen, die die Ziele, Unabhängigkeit, Gemeinnützigkeit, Werte oder Integrität des Vereines zur
Förderung von Eigenarbeit beschädigen könnten, noch bemühen wir uns um solche Gelder.
Die letzte Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung einer Zuwendung obliegt immer dem Verein zur Förderung von Eigenarbeit bzw. den vertretungsberechtigen Personen.
Zur Klärung uneindeutiger Fälle wird von uns ein eigens zu diesem Zweck berufenes Ethik-Gremium befragt, das sich aus internen Vertreter:innen und externen Expert:innen zusammensetzt.

1 Grundsätzliche Branchenausschlüsse

Wir lehnen grundsätzlich jegliche Zuwendungen von Förder:innen ab, die Inhalten, die unserem Selbstverständnis und unseren Werten widersprechen, nahe stehen, so z.B. von Förder:innen,
● die gewaltverherrlichend agieren,
● die diskriminierend agieren,
● die der Rüstungsindustrie angehören,
● die der Öl- und Gasindustrie angehören,
● die als Großförder:innen einer extremen politischen Gesinnung auftreten

2 Überprüfung

Wir erwarten von all unseren Förder:innen, sich an den in dieser Richtlinie genannten moralischen und ethischen Grundsätzen zu orientieren. Darüber hinaus ist es für uns ein bedeutsames Anliegen, unsere Aktivitäten unter der Beachtung von Nachhaltigkeit und Inklusion bzw. Teilhabe zu gestalten.
Ein erkennbares Bemühen unserer potenziellen Förder:innen in diesen Bereichen ist daher wünschenswert.
Um sicherzustellen, dass die Annahme einer Zuwendung nicht gegen unsere Grundsätze sowie gegen diese Richtlinie verstößt, überprüfen wir mittels öffentlich verfügbarer Informationen potenzielle Förder:innen und ihre Aktivitäten auf ihre Eignung. Eine Überprüfung von Förder:innen wird für uns zwingend, wenn eine Zuwendung innerhalb von zwölf Monaten 5 TEUR übersteigt.
Die Eignungsprüfung geschieht mit der notwendigen Sorgfalt und im Rahmen eines vertretbaren Zeiteinsatzes. Prüfkriterien, die einer Eignung widersprechen, sind hierbei u.a.:
● aktuelle ethische und moralische Verfehlungen (innerhalb der letzten 12 Monate),
● grundsätzliche Verstöße gegen Recht und Gesetz
● sowie unseriöse Geschäftspraktiken.
Sollten Förder:innen einer Überprüfung nicht standhalten bzw. erkennbare Zweifel entstehen, ist die Ablehnung der Zuwendung unerlässlich.

Verabschiedet durch die Mitgliederversammlung der Verein zur Förderung von Eigenarbeit, am
29.01.2024

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